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Dr . Bartholomäus Manegold

 

Offices:  Bundesallee 213/214, D-10719 Berlin

Phone office direct:  ++49/30/2403-1900

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Dr. Bartholomäus Manegold, Rechtsanwalt /Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht, Berlin.

 

Geboren 1965 in Göttingen, verfügt Dr. Manegold über 5 Jahre Berufserfahrung in großen internationalen Rechtsanwaltsfirmen, sowie weiterer 4 Jahre Tätigkeit als Justiziar und Geschäftsführer in Medien und Filmunternehmen (Kinowelt und Filmfonds) mit verwertungsrechtlichem und gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt, Erfahrung in Prozessführung in England zusammen mit englischen Solicitors und Barristers.

 

Seit 2006  ist er Anwalt in eigener Kanzlei, in der er neben einem Focus auf Medien- und Urheberrecht sowie  Arbeitsrecht, mit Rechtsfragen von Immobilien- und Medien-Publikumsfonds für Anleger wie für Initiatoren befasst ist. 

 

Ein Schwerpunkt ist die Vertretung von geschädigten Anlegern von Publikumsfonds gegenüber Initiatoren und Banken im Bereich sowohl von geschlossenen Immobilienfonds und Medien- bzw. Filmproduktionsfonds.

 

Immobilienfonds verschiedener Banken 

Medienfonds  (VIP 3, VIP 4, KGAL, ALCAS, Hannover Leasing)

 

Dr. Manegold ist Autor des  Filmurheberrechts des mittlerweile in 3. Auflage erscheinenden von Prof. Wandtke herausgegebenen „Praxiskommentars zum UrhG“ im C. H. Beck Verlag. 

Dr. Manegold ist Autor des als Standardwerk bezeichneten Werkes Archivrecht (2002), zu dem er die Anregung bei seiner Arbeit am Lehrstuhl von Verfassungsrichter a. D. Prof. Dr. E.-W. Böckenförde an der Universität Freiburg erhielt. 

 

curriculum vitae